Glossar
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweist — beim Neubau ist der Bedarfsausweis Pflicht und Voraussetzung für die KfW-Förderung.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Beim Neubau gibt es immer einen Bedarfsausweis: Er berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Gebäudehülle, Heizanlage und Lüftung — unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis hingegen wertet die echten Heizkostenabrechnungen aus — nur bei Bestandsgebäuden mit mindestens drei Abrechnungsjahren zulässig. Für Ihren Neubau ist ausschließlich der Bedarfsausweis relevant.
Was steht drauf — und was bedeutet es?
Der Ausweis zeigt den Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a) und die Energieeffizienzklasse. Ein Effizienzhaus 55 landet typischerweise in Klasse B oder besser. Außerdem ist der wesentliche Energieträger (z. B. Strom für Wärmepumpe) angegeben und welcher Energieberater den Ausweis ausgestellt hat.
Wer stellt den Ausweis aus — und wann?
Zugelassen sind Energieberater mit anerkanntem Abschluss (z. B. Ingenieure, Architekten, Physiker mit Zusatzqualifikation). Der Energieausweis für den Neubau wird in der Regel vom Hersteller oder einem beauftragten Energieberater als Teil des Baugenehmigungsverfahrens erstellt. Er muss spätestens bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Für die KfW-Förderung benötigen Sie ihn vor Kreditantragstellung.
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