Glossar
KfW-Förderung
KfW-Förderung bezeichnet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der staatlichen KfW-Bank für energieeffiziente Neubauten — beim Neubau eines Effizienzhauses 55 oder 40 können Bauherren 2026 Kredite bis zu 270.000 € (Familienprogramm KfW 300) oder klimabezogene Förderungen über KfW 297/298 abrufen.
Welche KfW-Programme sind 2026 relevant?
Für den Neubau eines Fertighauses kommen vor allem zwei Programmstränge in Frage: KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) für Wohngebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat, und KfW 300 (Wohneigentum für Familien) mit besonders günstigen Konditionen für Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderung. Konkrete Zinssätze und Kreditobergrenzen ändern sich regelmäßig — lassen Sie sich individuell beraten (Stand 06/2026, zur Prüfung).
Was ist die Voraussetzung?
Das Gebäude muss den Energiestandard erfüllen, den das jeweilige Programm vorschreibt — typischerweise EH-55 oder EH-40. Ein Energieausweis vom Energieberater ist Pflicht. Da alle Häuser von Fichtelgebirgs-Haus im Standard KfW-40 (Effizienzhaus 40) gebaut werden, ist die technische Voraussetzung erfüllt; die Beantragung erfolgt vor Kreditauszahlung über eine Hausbank.
Tilgungszuschuss vs. Kredit
Der Tilgungszuschuss (ein nicht rückzahlbarer Betrag, der die Restschuld mindert) ist der attraktivste Teil der KfW-Förderung. Je energieeffizienter das Gebäude, desto höher in der Regel der Zuschuss. Der Kredit selbst wird über die Hausbank beantragt — die KfW zahlt nicht direkt an den Bauherren aus. Mehr zum Finanzierungsablauf: Finanzierung & KfW.
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