Glossar
Festpreisgarantie
Die Festpreisgarantie sichert zu, dass der im Vertrag vereinbarte Gesamtpreis Ihres Hauses unveränderlich bleibt — unabhängig von Materialpreissteigerungen, Handwerkermangel oder Bauverzögerungen, die auf Seiten des Herstellers liegen.
Was genau wird garantiert?
Die Festpreisgarantie bezieht sich auf alle Leistungen, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Was darin steht, hat einen festen Preis — was nicht darin steht, ist auch nicht enthalten. Deshalb ist es entscheidend, die Leistungsbeschreibung vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen und offene Punkte zu klären.
Abgrenzung: Was die Garantie nicht abdeckt
Kostensteigerungen, die der Bauherr verursacht — Sonderwünsche nach Vertragsschluss, Änderungen am Grundriss, Upgrades bei der Bemusterung — fallen nicht unter die Festpreisgarantie. Ebenso wenig: externe Kosten wie Grundstück, Erschließung, Baugenehmigung, Hausanschlüsse und Außenanlagen. Diese sollten separat budgetiert werden.
Warum ist das beim Fertighaus realistischer als im Massivbau?
Fertighäuser werden zu großen Teilen in der Fabrik gefertigt. Der Hersteller kennt seine Materialkosten und Fertigungszeiten präzise — das macht verlässliche Kalkulation möglich. Bei einem klassischen Architektenhaus mit mehreren Handwerksgewerken auf dem freien Markt ist ein echtes Festpreisangebot selten. Die schlüsselfertige Übergabe aus einer Hand ist die Voraussetzung dafür, dass diese Garantie haltbar ist.
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