Glossar
Barrierefrei
Barrierefreiheit im Hausbau bedeutet: keine Stufen, breite Türen (mindestens 90 cm lichte Breite), bodengleiche Duschen und ausreichend Bewegungsfläche — damit das Haus auch mit Rollator, Rollstuhl oder im Alter komfortabel nutzbar bleibt.
DIN 18040-2: die technische Grundlage
Die Norm DIN 18040-2 definiert, was ein „barrierefreies Wohngebäude” technisch erfüllen muss: Türbreiten ≥ 90 cm (lichte Weite), Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm vor Sanitärobjekten, stufenloser Zugang, keine Schwellen über 2 cm. Das sind keine Luxusmaßnahmen, sondern Mindestvoraussetzungen — für Menschen mit Behinderung gesetzlich relevant, für alle anderen Komfort.
Warum ein Bungalow die einfachste Lösung ist
Ein ebenerdiger Bungalow ist bauartbedingt barrierefrei: kein Treppenhaus, alle Räume auf einer Ebene, kurze Wege. Das macht ihn besonders attraktiv für Familien, die langfristig planen — und für die KfW-Förderung im Rahmen des Familienprogramms kann Barrierefreiheit ein zusätzlicher Pluspunkt sein. Alle Modelle von Fichtelgebirgs-Haus sind ebenerdig und entsprechend konzipiert.
Was Sie selbst beeinflussen können
Bei der Bemusterung legen Sie fest, welche Ausstattungsdetails barrierefrei ausgeführt werden: ebenerdige Dusche ja/nein, Haltegriffsystem, breitere Innentüren. Das ist der richtige Zeitpunkt — nachträgliche Umbauten kosten ein Vielfaches. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an, wenn Sie absehen, dass das Haus ein Leben lang das Zuhause bleiben soll.
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